Das Informationsportal www.fachanwalt-gesellschaftsrecht-hamburg.de und www.fachanwalt-handelsrecht-hamburg.de erleichtert die Suche nach einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Hamburg.
Sie suchen einen Rechtsanwalt, der Sie als Gesellschafter, Vorstand oder Geschäftsführer einer GmbH oder Aktiengesellschaft mit der Qualifikation eines Fachanwalts im Gesellschaftsrecht berät, unterstützt und vertritt? Sie suchen einen Rechtsanwalt, der sie als Lieferant bei Streitigkeiten im Handelsrecht vertritt oder bei der Ausweitung ihres Vertriebswegs berät? Die auf dem Informationsportal benannten Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht beantworten Ihre Fragen zum Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Vertrauen Sie in diesen Kerngebieten des Wirtschaftsrechts den besonders ausgebildeten und qualifizierten Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht, denn ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein Rechtsanwalt, der nach dem Gesetz über besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht verfügen muss.
Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht mit Kanzleisitz in Hamburg können sich auf dem Informationsportal vorläufig kostenlos mit Ihrer Kanzleiadresse eintragen lassen. Hierfür genügt eine Nachricht des Rechtsanwalts mit einem Nachweis der Berechtigung, die Fachanwaltsbezeichnung zu führen, an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Sven Claussen LL.M. (Auckl.), Dr. Weiland und Partner, Hamburg, Neuer Wall 86, 20354 Hamburg, E-Mail sclaussen@weiland-rechtsanwaelte.de.
Zurzeit sind folgende Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in Hamburg auf diesem Informationsportal eingetragen. Weitere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht kann Ihnen auch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg benennen.
1. Dr. Sven Claussen, LL.M. (Auckl.)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftrecht
Rechtsanwalt
Dr. Weiland und Partner
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Neuer Wall 86
20354 Hamburg
Tel. 040 361307 130
Fax. 040 361307 300
E-Mail: sclaussen@weiland-rechtsanwaelte.de
https://www.xing.com/profile/Sven_Claussen3
http://community.beck.de/kanzleiprofile/dr-weiland-partner
2. Marc Christian Wedekind
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftrecht
Rechtsanwalt
Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Mittelweg 14
D-20148 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 / 888 88-777
Fax: +49 (0)40 / 888 88-737
E-Mail: info@kanzlei-michaelis.de
3. Andreas Grützmann
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftrecht
Rechtsanwalt
Dr. Weiland und Partner
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Neuer Wall 86
20354 Hamburg
Tel. 040 361307 163
Fax. 040 361307 300
E-Mail: agruetzmann@weiland-rechtsanwaelte.de
4. Andreas J. T. Mahr
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt
MAHR HELLHAKE
Rechtsanwälte Steuerberater
Holzdamm 53
20099 Hamburg
Tel. 040 280151 0
Fax. 040 280151 24
E-Mail: mahr@mahrhellhake.de
5. Dr. Michael Demuth LL.M. (Cape Town)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt
Reinberg LLP, Rechtsanwälte und Steuerberater
Elbchaussee 54 – 22765 Hamburg
Telefon +49(0)40 – 34 99 43 0
Fax +49(0)40 – 34 99 43 210
Email demuth@reinberg.de
6. Jan Arne Killmer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Passarge + Killmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sandtorkai 50
20457 Hamburg
Fon: 040 / 300 61 88-400
Fax: 040 / 300 61 88-64
E-Mail: info@pk-legal.de
Web: www.pk-legal.de
7. Dr. Boris Jan Schiemzik
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kanzlei ROSE & PARTNER
Rechtsanwälte . Steuerberater
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
www.rosepartner.de
Tel: 040 - 414 37 59 - 00
Fax: 040 - 414 37 59 - 10
E-Mail: schiemzik@rosepartner.de
6. Dr. Malte Passarge
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Passarge + Killmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sandtorkai 50
20457 Hamburg
Fon: 040 / 300 61 88-400
Fax: 040 / 300 61 88-64
E-Mail: info@pk-legal.de
Web: www.pk-legal.de
Die Fachgebiete des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Das juristische Fachgebiet des Gesellschaftsrechts umfasst insbesondere das Recht der Kapital- und Personengesellschaften, die Gründungsberatung, das Konzernrecht, Unternehmensübertragungen und –umstrukturierungen, Private Equity Gestaltungen, Gesellschaftsverträge, das Umwandlungsrecht, das GmbH-Recht, Aktienrecht, Geschäftsführerhaftung und die insolvenzrechtliche Beratung von Geschäftsführern.
Handelsrecht
Das juristische Fachgebiet des Handelsrechts befasst sich mit Lieferverträgen, Vertriebsverträgen (Handelsvertreterverträgen, Handelsmaklerverträgen) und dem UN-Kaufrecht. Aufgrund der Globalisierung in den Liefer- und Vertriebsstrukturen ist fachkundige Beratung im Handelsrecht heutzutage unbedingt erforderlich. Bei internationalen Verträgen ist insbesondere deren Durchsetzbarkeit in der Herkaufsstaat des Vertragspartners und eine entsprechende Absicherung durch Akkreditive oder Bankbürgschaften zu prüfen.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht stellen somit die beiden Kerngebiete des Wirtschaftsrechts dar.
Voraussetzungen für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Für die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" hat der Antragsteller der jeweiligen Rechtsanwaltskammer nach der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Weitere Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.
Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht muss der jeweiligen Rechtsanwaltskammer insbesondere nachweisen,
- dass er an einem anwaltsspezifischen Lehrgang mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen hat,
- Leistungskontrollen (Klausuren) zum Handels- und Gesellschaftsrecht mit einer Gesamtzeitdauer von mindestens fünfzehn Zeitstunden bestanden hat,
- in den letzten drei Jahren mindestens 80 Fälle aus dem Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bearbeitet hat, wovon 20 Gerichtsverfahren (z.B. Klagen) und 20 Fälle nachzuweisen sind, die die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Von den rechtsförmlichen Verfahren müssen fünf Fälle einen wesentlichen handelsrechtlichen und fünf Fälle einen wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Bezug aufweisen; höchstens zehn Fälle dürfen solche der freiwilligen Gerichtsbarkeit sein.
Für das Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Materielles Handelsrecht, insbesondere das Recht des Handelsstandes (§§ 1 - 104 HGB) und der Handelsgeschäfte (§§ 343 - 406 HGB) sowie internationales Kaufrecht, insbesondere
UN-Kaufrecht,
2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere
a) das Recht der Personengesellschaften,
b) das Recht der Kapitalgesellschaften,
c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts
sowie der europäischen Aktiengesellschaft,
d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,
e) Umwandlungsrecht,
f) Grundzüge des Bilanz - und Steuerrechts,
g)Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts,
3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht,
4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Darüber hinaus muss ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.
Insofern bietet die umfassende Ausbildung und laufende Fortbildung eines Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht dem Unternehmer die Gewähr dafür, dass der Standard der Rechtsberatung- und Gestaltung den vielschichtigen Anforderungen dieser wirtschaftsrechtlichen Rechtsgebiete gerecht wird.
www.fachanwalt-gesellschaftsrecht-hamburg.de www.fachanwalt-handelsrecht-hamburg.de