Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren der Wirecard AG:

 

Amtsgericht München eröffnet das Insolvenzverfahren, es besteht Handlungsdruck bis zum 26.10.2020 zunächst für die Forderungsanmeldung

 

Das Amtsgericht München hat am 25.08.2020 Folgendes beschlossen:

 

1542 IN 1308/20

„In dem Verfahren über den Antrag d. Wirecard AG, vertreten durch d. Vorstand, Einsteinring 35, 85609 Aschheim

 

Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 169227
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 25.08.2020 um 10.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

 


2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
[…]

 


3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 26.10.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.“


Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

 

Bei der Wirecard AG besteht die Besonderheit, dass die betrogenen Aktionäre nicht nachrangige Gläubiger sind, welche erst bei einer Quote über 100 % einen Quotenauskehrung erhalten sondern einfache Insolvenzgläubiger. Sie stehe daher nicht schlechter da als andere einfache Insolvenzgläubiger, wenn sie die Forderungsanmeldung richtig begründen.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Aktionäre Schadensersatzansprüche auch deliktischer Art gegen die Wirecard AG haben.

 

Es ist daher lohnenswert, wenn Aktionäre der insolventen Wirecard AG ihre Forderung bis zum 26.10.2020 fachgerecht anmelden und zwar mit einer juristische korrekten Darstellung der Ansprüche und der den Schadensersatz begründenden Rechtsgrundlagen in diesem speziellen Fall. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und ist deutlich geringer als in einem Prozess. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten.

 

Am besten senden Sie Ihre Kauf- und Verkaufsunterlagen einem in diesen Fragen versierten Fachanwalt zu. Weiland Rechtsanwälte übernehmen für rechtsschutzversicherte Privatanleger kostenfrei die Deckungsanfrage bei einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung

 

 

Dr. Sven Claussen, Rechtsanwalt, sclaussen@weiland-rechtsanwaelte.de