EILT! Anmeldung der Schadenersatzansprüche zum Musterverfahren gegen Ernst & Young AG wegen mangelhafter Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG nur bis zum 18.09.2023 möglich! Anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich!

 

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in dem Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („EY“) sowie die Verantwortlichen der Wirecard AG (Az.:101 Kap 1/22) mit Beschluss vom 13.03.2023 einen Musterkläger bestimmt. 2. In den Jahren 2014 bis 2018 war EY die Abschlussprüferin der Wirecard AG und erteilte jeweils für die einzelnen Geschäftsjahre uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Der Sonderprüfers Martin Wambach hat in seinem Gutachten für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages vom 16. April 2021 eklatante Mängel  in der Abschlussprüfung festgestellt. Das Gleiche gilt für die am 3. April 2023 bekannt gemachten Feststellungen der Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS.

 

Die Anleger haben auf die Prüfungen von EY zu Recht vertraut und befinden sich mit einer Vielzahl von anderen Anlegern „in guter Gesellschaft“. Im Gegensatz zu anderen Kapitalanlagebetrugsprozessen handelte es sich bei der Wirecard AG schließlich um ein geprüftes DAX-Unternehmen!

 

Mit der Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger am 16.03.2023 wurde die 6-monatige Anmeldefrist im Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die geschädigten Anleger in Lauf gesetzt. Die Frist läuft am 18.09.2023 ab, da der 16.09.2023 auf einen Samstag fällt.

 

 

Anleger müssen sich bei der Anmeldung im Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 10 Abs. 2 KapMuG zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, eine selbst durch den Anleger vorgenommene Anmeldung hemmt die Verjährung nicht.

 

 

Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanwalt die Unterlagen für die Anmeldung Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen und diese gesondert begründen muss. Wichtig ist, dass die Ansprüche des betroffenen Anlegers auf demselben Sachverhalt beruhen, welche Gegenstand des Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind.

 

 

Daher sollten alle Unterlagen spätestens bis zum 11.09.2023 bei einem hierfür erfahrenen Rechtsanwalt vorliegen, damit dieser die Anmeldung sorgfältig und individuell bearbeiten kann.

 

Das Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt ein um ein mehrfaches günstigeres Verfahren im Vergleich zu einer einzelnen Klage eines geschädigten Anlegers dar, welche sich andernfalls allein gegen die von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragten Rechtsanwälte durchsetzen müssten. Das geringere Kostenrisiko und die zu erwartende sofortige und sehr gewissenhafte Prüfung durch das Bayerische Oberste Landesgericht ohne einen kosten- und zeitaufwändigen Prozess durch die Instanzen (Landgericht / OLG) stellen gewichtige strategische Vorteile dar.

 

 

Rechtsanwalt Dr. Sven Claussen, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, sclaussen@weiland-rechtsanwaelte.de, in Hamburg vertritt mehrere Geschädigte Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche durchaus geschäftlich gewandt sind und nicht leichtsinnig waren, und kann bis zur Kapazitätsgrenze noch Anmeldungen vornehmen.